Im Schreiben des UM BW vom 02.07.2018 wird auf Seite 2 im zweiten Absatz darauf hingewiesen, dass "die messtechnische Erfassung von Abflüssen und Konzentrationen über die Erfassung der Entlastungstätigkeit hinaus derzeit eher dem wissenschaftlichen Bereich zuzuordnen und nicht für den Einsatz in der Vollzugspraxis geeignet" ist. Dies ist so zu lesen, dass die Abflussmessung der Entlastungstätigkeit auch heute schon dem Bereich der Praxis zuzuordnen ist. Einschränkungen ergeben sich bekanntermaßen durch Bauwerksgeometrien und Genauigkeitsanforderungen. Wo dies verhältnismäßig ist, ist die Abflussmessung der Entlastungstätigkeit also auch für die Vollzugspraxis geeignet.
Das UM hat den Sachverhalt in der Dienstbesprechung vom 27.02.2019 in diesem Sinne ausgeführt: "Das Messen bzw. die Berechnung zur Abschätzung des Entlastungsabflusses ist freiwillig, aber möglich. Das Messen von Konzentrationen einzelner Stoffe ist derzeit noch Stand der Wissenschaft."
Auf Seite 3 im ersten Spiegelstrich werden die Kommunen bis Ende 2020 mit Nachrüst- und Prüfkonzeptionen beauftragt. Für deren Umfang machen wir einen Vorschlag. Bei RÜB ohne Messeinrichtungen: - Bauwerksskizze - Aufmaße - generelle Funktionsbeschreibung RÜB - Drosselprüfung - Empfehlung für Messprinzip, Messgerätetyp, Einbaukonfiguration - Beschreibung einer Funktionsprüfung - Kostenschätzung für Einbau und Funktionsprüfung Bei RÜB, die bereits eine Messeinrichtung haben: - Funktionsprüfung, falls noch nicht vorhanden
Im Dezember 2019 hat die DWA BW mit Einverständnis des Umweltministeriums eine Handlungsempfehlung "Konzeptionen für die Nachrüstung und Prüfung der Funktion vorhandener Messeinrichtungen" herausgebracht. Hier gibt es für Umfang und Inhalt der Konzeptionen etliche Hinweise und Beispiele.