Offenbar gab es bereits Mitte der 90er Jahre eine Vorordnung, nach der Mischwasserentlastungen, an die mehr als 2.000 Einwohner (bzw. 120 kg BSB/d) angeschlossen sind, mit Messeinrichtungen auszustatten waren. Wegen des schleppenden Vollzugs wurde die Verordnung 2015 erneuert/konkretisiert. Zur Unterstützung der Umsetzung hat u.a. die Wasseragentur Rhein-Mosel ein umfangreiches Handbuch herausgegeben, siehe http://cdi.eau-rhin-meuse.fr/GEIDEFile/a..._VF_fev2016_pdf Insofern insbesondere bei großen Mischwasserentlastungen (ab 10.000 Einwohner bzw. 600 kgBSB/d) auch Durchflüsse und Konzentrationen gemessen werden müssen, gibt es in diesem Handbuch auch einige interessante Elemente, die man in deutschem Regelwerk (bisher) nicht findet.