Im Dezember 2020 wurden Teile 1 und 2 des DWA A102 im Weißdruck herausgegeben. Im Bereich der Mischwasserbehandlung wird dadurch das A128 abgelöst. Im Bereich Regenwasserbehandlung (auch dezentral) ist die Regelwerkssituation bis zur Herausgabe des im Gelbdruck befindlichen A138 noch unzusammenhängend.
Nach den Ergebnissen einer Dienstbesprechung Kommunalabwasser des UM mit den RPen am 17.12.20 soll sich die neue Regelwerks-Situation auch in Baden-Württemberg abbilden. Eine Fortführung des bisherigen Landesregelwerks (Arbeitsmaterialien Mischsystem und Arbeitshilfen Regenwasser) im bisherigen Umfang ist nicht vorgesehen. Landesspezifische Auslegungen zum A102 sollen von einem Arbeitskreis entwickelt werden. Die Kernfrage, inwieweit die neuen Bemessungsrichtlinien zu Ergebnissen führen, die von den bisherigen abweichen, soll in einer studentischen Arbeit oder in einem Gutachten geklärt werden. Prioritär werden sich diese beiden Aktivitäten (Arbeitskreis und Gutachten) zunächst auf den Bereich der Mischwasserbehandlung fokussieren. Aufgrund der prozeduralen Vorgehensweise ist mit der kommentierten Einführung des A102-2 in BW zunächst nur für die Mischwasserbehandlung zum Jahresende 2021 zu rechnen. Diese zeitliche Perspektive kann angesichts der üblichen Bearbeitungsdauer von Mischwassernachweisen als unkritisch für neu zu beginnende Projekte (Schmutzfrachtberechnung, GEP) angesehen werden.