Die Bahn muss für den Einsatz von Herbiziden regelmäßig Ausnahmegenehmigungen nach § 6 Absatz 3 des Pflanzenschutzgesetzes (PflSchG) beim Eisenbahnbundesamt einholen. Letzteres beteiligt im Genehmigungsverfahren auch die Unteren Wasserbehörden. Es wäre interessant, wie in solchen Anhörungen vom EBA und der Bahn mit Vorbehalten (bspw. Lage in WSG II) umgegangen wird. Gibt es hier Erfahrungen, ggf. von Kolleg/inn/en des Grundwasserschutzes?
Ja, bei uns kommen doch hin und wieder Anfragen zu diesem Thema rein. Zur allgemeinen Info hänge ich beispielhaft eine Stellungnahme von uns an. Dokument im internen Bereich