Hier ein Beitrag zum Thema Generalentwässerungsplanung aus Behördensicht, mit Blick auf eine nachhaltige und gewässerverträglich Ausrichtung von Kanalnetz und Kläranlage. Dort wird auch kurz auf das Thema Gewässerbezogene Anforderungen an Abwassereinleitungen eingegangen. Der Beitrag wurde vor Herausgabe des Leitfadens "Gewässerbezogene Anforderungen an Abwassereinleitungen" erstellt. Dementsprechend wird zu diesem Thema auf den Leitfaden und eine übersichtliche Zusammenfassung des Leitfadens in der Fachzeitschrift Wasser & Abfall 06/2016 verwiesen [siehe Forumsbeiträge im Index Leitfaden "Gewässerbezogene Anforderungen an Abwassereinleitungen"].
Ebenso ist ein Merkblatt zum Umgang eines Generalentwässerungsplans (GEP)beigefügt.
Anmerkungen zu diesem Beitrag sind willkommen, eine Fortschreibung ist vorgesehen...
Die in den Dateianhängen von Herrn Schab sehr zutreffend beschriebenen Aufgaben und Funktionen des GEP haben sich Anfangs der 00er Jahre in dieser Weise herausgebildet. Vorher war der GEP weitgehend mit einer Kanalnetzberechnung, erweitert um RÜB-Nachweise, identisch. So wurde das wohl auch im heute nicht mehr verfügbaren ATV M101 1992 und 1996 beschrieben. In einem hier angehängten Merkblatt aus Bayern sind immerhin schon weitergehende Anforderungen und die Belange des Gewässers in hydraulischer und stofflicher Hinsicht genannt. Im Lehrbuch von Gujer (3. Auflage 2007) ist das zeitgemäße Verständnis des GEP beschrieben:
"Basisdaten: Bestehende Installationen, Gewässercharakterisierungen, Versickerungskarten, Zustandsberichte für Gewässer, Kanalisation, Fremdwasser, Einzugsgebiete, Gefahrenbereiche, Regencharakteristik, usw. ... Teilpläne: zur Gestaltung des Leitungsnetzes und der Sonderbauwerke, zur Reduktion des Fremdwassers, zur Versickerung und Retention des Regenwassers, zum Entlastungskonzept und zur Behandlung des Regen- und Mischwassers, zum Betrieb der Installationen (Abflusssteuerung), zum Umgang mit Störfällen, zum Unterhalt, zu Reparaturen und zur Sanierung des Entwässerungsnetzes. ... Weitere/künftige Gesichtspunkte: Wirtschaftliche Aspekte, die Vernetzung mit der Wasserversorgung und ev. der Wasserwirtschaft. Der GEP ist der Vorläufer eines umfassenden, siedlungswasserwirtschaftlichen Rahmenplans, der alle Aspekte der Siedlungswasserwirtschaft koordinieren wird."
Anliegend auch noch ein Erlass des Umweltministeriums BW aus dem Jahr 2003, in dem bereits eine relativ zeitgemäße Sichtweise des GEP beschrieben wird. In der dort eröffneten Begriffswelt ist - der AKP eine reine Kanalnetzberechnung - die Regenwasserkonzeption die Schmutzfrachtberechnung und der Nachweis der Regenwasserbehandlung im Trennsystem - der GEP über die Summe von beidem hinausgehend mit Inhalten entsprechend der obigen Diskussion.
Im Erlass wird die Regenwasserkonzeption als wasserrechtlich erforderlich, der GEP aber nur als empfehlenswert eingestuft. Dem wäre aus heutiger Sicht zu widersprechen, da die Beurteilung der Gewässerverträglichkeit einer Einleitung zwingend Informationen voraussetzt, die nur der GEP liefert.
In NRW ist dies anscheinend auch explizit im Landes-WG verankert. Es werden in §47 Abwasserbeseitigungskonzepte von den Kommunen verlangt, in denen auch die Gewässerverträglichkeit und die Vereinbarkeit mit den Bewirtschaftungsplänen der WRRL dargestellt ist.