anbei stelle ich einen Zeitungsartikel ein, zum Vergleich, den das Regierungspräsidium Freiburg vor dem Verwaltungsgericht Freiburg mit dem Abwasserzweckverband Bändlegrund geschlossen hat. U.A. hat das Gericht hier die Auffassung des Regierungspräsidiums gestärkt, dass einem Erlaubnisantrag eine (ggfs. kalibrierte) Schmutzfrachtberechnung beizufügen ist. Der Vergleich enthält nun nicht nur eine Vorlagefrist für die unkalibrierte und die kalibrierte SFB, sondern bewehrt die Vorlagefrist auch noch mit einem Zwangsgeld.
Wie auch in dem Artikel beschrieben, hat der Verband noch die Möglichkeit von dem Vergleich zurückzutreten. Dann würde es zu einer weiteren Verhandlung kommen.
Den Vergleichstext werde ich bei nächster Gelegenheit im internen Bereich einstellen.